Vom 1. Oktober bis zum 1. November können eingeschriebene und angehende Studierende der Universität Rostock einen Antrag auf Kostenübernahme des Semesterbeitrags beim Sozialausschuss der Studierendenschaft stellen. Der Sozialausschuss kann in sozialen Härtefällen eine anteilige oder ganze Rückerstattung des Semesterbeitrags gewähren. Ein sozialer Härtefall liegt vor, wenn die Einnahmen der antragstellenden Person ohne eigenes Verschulden unterhalb der Einnahmegrenze (§ 4 Anlage 1 der Sozialordnung) und das Vermögen unterhalb der Vermögensgrenze liegen.
Bei Kostenübernahme des Semesterbeitrags aufgrund sozialer Härte bleiben das bundesweite Semesterticket sowie andere Leistungen und Vergünstigungen für Studierende erhalten. Du kannst dein Semesterticket also weiterhin nutzen und zum Studierendentarif in der Mensa essen gehen.
Hier kannst du errechnen, ob du für die Beitragsübernahme infrage kommen könntest. Der Rechner dient der Selbsteinschätzung und ist kein Ersatz für die Überprüfung eines Antrags. Er gibt keine verbindliche Auskunft darüber, ob ein Antrag auf Beitragsübernahme bewilligt werden würde.
Die fristgerechte Rückmeldung an der Universität Rostock liegt in der alleinigen Verantwortung der antrangstellenden Person. Ein Rechtsanspruch auf die anteilige oder vollständige Übernahme des Semesterbeitrags besteht nicht. Sollte trotz einer Bewilligung eine Zahlungsaufforderung oder Mahnung versandt werden, sind Antragsstellende dazu verpflichtet, den Sozialausschuss unverzüglich zu informieren. Nichtbeachtung kann zur Exmatrikulation führen!
Wichtig!
Der Antrag muss bis zum 1. November eingereicht werden!
Jeder Antrag muss mit Kontoauszügen für die drei vollständigen Monate vor Antragsstellung und dem aktuellen Mietvertrag eingereicht werden.
Parkstraße 6,
18057 Rostock
bis
Beginn:
Ende:
Zum Kalender hinzufügen